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Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, hält im Dom an Weihnachten 2024 eine Messe.
© dpa
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki kommt nicht wegen Meineids vor Gericht. Die Ermittlungen gegen ihn würden eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Köln mit. Allerdings muss Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre gegen Woelki ermittelt. Untersucht wurden Vorwürfe der falschen Versicherung an Eides statt und des Meineids in einem presserechtlichen Streit mit der „Bild“-Zeitung. Im Kern ging es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Kölner Erzbischof über Missbrauchsvorwürfe gegen Priester Bescheid wusste.
Woelkis Aussagen waren „objektiv unwahr“
Die Ermittlungen haben ergeben, dass Woelki durchaus falsche Angaben gemacht hat. Dies habe er aber nicht mit Vorsatz, sondern fahrlässig getan, so die Staatsanwaltschaft.
So hatte Woelki beteuert, erst im Juni 2022 erstmals mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz (1940-2019) befasst gewesen zu sein. Tatsächlich wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber durch seine WhatsApp-Kommunikation belegt, dass er sich spätestens 2019 konkret mit dem Fall auseinandergesetzt hatte. Dass er sich aber bei der Abgabe seiner Versicherung an Eides Statt dazu im Jahr 2022 noch konkret daran erinnert habe, könne ihm letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden.
Chat-Nachrichten belegten, dass er sich in diesem Punkt selbst unsicher gewesen sei. Er habe dann aber einfach „aufs Geratewohl“ behauptet, erstmals im Juni 2022 damit befasst gewesen zu sein. Damit habe Woelki die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten „pflichtwidrig verletzt“, so die Staatsanwaltschaft.
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Ebenso habe Woelki in einer Vernehmung vor dem Landgericht Köln 2023 eine Aussage gemacht, die als „objektiv unwahr“ anzusehen sei. Auch dabei ging es um die Frage, wann Woelki von sexuellen Übergriffen eines Pfarrers erfahren hatte. Woelkis Aussage, in diesem Zusammenhang einen Brief zwar unterzeichnet, aber nicht gelesen zu haben, sei „aufgrund zahlreicher Indizien widerlegt“, stellte die Staatsanwaltschaft klar. Ein vorsätzliches Handeln sei aber auch in diesem Fall nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.
Woelki bisher „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“
Maßgeblich für die Entscheidung, keine Anklage gegen Woelki zu erheben, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der 68 Jahre alte Geistliche bislang „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ sei. Mit dem Ermittlungsverfahren seien für ihn zudem besondere Belastungen verbunden gewesen. Im Zuge der Ermittlungen war im Sommer 2023 sogar sein Wohnsitz, das Erzbischöfliche Haus in Köln, durchsucht worden.
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Das Landgericht Köln hat der jetzt gewählten Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft seine Zustimmung erteilt. Auch Woelki habe der Verfahrensweise zugestimmt, so die Staatsanwaltschaft. Woelki selbst hatte stets alle Vorwürfe bestritten. Derzeit hält er sich in Rom auf. Er ist einer der gut 130 Kardinäle, die in dem am Mittwoch beginnenden Konklave den neuen Papst wählen.
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5:30 benhad frkasc bekommt woelki gesteigert woelki
versuch zu kopieren mislingt direkt
denn es geht um Justiz hammer woeli
mit nun Katholisches de
Gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ermittelt seit Monaten die Staatsanwaltschaft Köln. Es geht um Vorwürfe, im Presserechtsstreit mit der "Bild" drei falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben und einen Meineid begangen zu haben. Woelki hatte gegen die aus seiner Sicht "ehrverletzende Falschberichterstattung" geklagt und seine Position mit Eidesstattlichen Versicherungen untermauert. In einem Verfahren musste Woelki dann persönlich erscheinen; auf Drängen der "Bild"-Anwälte beeidete er seine Aussagen. Nach Anzeigen und Zeugenaussagen nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und durchsuchte in diesem Rahmen auch Objekte des Erzbistums.
Unter welchen Bedingungen kann es zu einer Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommen?
Sollte die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht erkennen, würde sie nach Paragraf 170 Strafprozessordnung (StPO) das Verfahren einstellen. Mit Blick auf mögliche falsche eidesstattliche Versicherungen könnte sie bei geringfügiger Schuld das Verfahren mit gerichtlicher Zustimmung einstellen. Oder aber die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen eine Auflage ein, etwa eine Geldauflage, wenn die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Zudem müssten Gericht und Beschuldigter dem zustimmen. Von der Verfolgung einer falschen eidesstattlichen Versicherung könnte die Staatsanwaltschaft auch dann absehen, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber der Strafe für Meineid nicht ins Gewicht fallen würde. Da Meineid als Verbrechen gilt, ist hier eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nicht möglich.
Welche Strafe droht bei falscher Versicherung an Eides statt?
Eine falsche Versicherung an Eides statt gilt als Vergehen. Dieses kann laut Paragraf 156 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei einem Ersttäter ist eine Geldstrafe wahrscheinlich (30 bis 90 Tagessätze).
Welche Strafe droht bei Meineid?
Bei Meineid reicht der Strafrahmen von einem bis zu fünfzehn Jahren, in minderschweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei einem Ersttäter liegt diese Lösung nahe. Eine weitere Verurteilung wegen falscher Versicherung an Eides statt würde die Freiheitsstrafe für Meineid kaum erhöhen.
Bild: ©picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Alessandra Tarantino
Kardinal Rainer Maria Woelki im Oktober bei der wöchentlichen Generalaudienz im Vatikan.
Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kardinal Woelki erhebt?
Für eine Anklage wegen falscher Versicherung an Eides statt wäre eher das Amtsgericht zuständig, für eine Anklage wegen Meineids das Landgericht. Wenn eines der Gerichte der Meinung ist, dass an der Anklage etwas dran ist, kommt es zur Hauptverhandlung. Andernfalls wird die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Dagegen könnte die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Beschwerde beim Land- oder Oberlandesgericht einlegen.
Gibt es eine Alternative zu einem Hauptverfahren?
Ja. Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Form einer Geldstrafe beantragen. Bei kleinen Vergehen dieser Art und fehlenden Vorstrafen ist das sogar die Regel. Mit Blick auf den Meineid ist dieses Vorgehen schwieriger, da bei diesem Verbrechen eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen ist und nicht ohne weiteres auf eine Geldstrafe ausgewichen werden kann. Allerdings kann in einem Strafbefehl auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr angeordnet werden, wenn sie – was bei einem Ersttäter zu erwarten ist – zur Bewährung ausgesetzt wird und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.
Ab wann gilt man als vorbestraft?
Wenn eine Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Das ist erst bei Geldstrafen ab 91 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von über drei Monaten der Fall.
Was passiert kirchenrechtlich, wenn es zu einer Anklage oder einem Prozess gegen Woelki kommt?
Eine Anklage hätte keine direkten kirchenrechtlichen Folgen für den angeklagten Bischof. Die beiden Sphären des weltlichen und des kirchlichen Rechts sind getrennt. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Es wäre aber eine Frage des klugen Ermessens, ob der Erzbischof seine Amtsgeschäfte für die Dauer des Verfahrens ruhen lässt. Die damit verbundene Belastung könnte einen solchen Schritt rechtfertigen.